Sie stellen beim Vermessungsamt einen Vermessungsantrag. Den Antrag können Sie online ausfüllen und ausdrucken. Wenn Sie sich mit Ihren Grundstücksnachbarn vorher absprechen und den Antrag gemeinsam stellen, können Sie die Kosten aufteilen.
Das Vermessungsamt legt einen Termin für die Vermessung fest und benachrichtigt alle Beteiligten. Einen Wunschtermin können Sie mit ihrem Vermessungsamt vereinbaren.
Das Vermessungsamt teilt Ihnen mit, wenn Sie Grenzsteine, Arbeitskräfte und Werkzeug bereitstellen sollen.
Vor Ort stellt die Vermessungsgruppe den Grenzverlauf fest und weist ihn den Grundstückseigentümern vor. Danach wird die Grenze mit Grenzsteinen oder anderen Grenzzeichen abgemarkt.
Die Vermessung wird in einem Abmarkungsprotokoll dokumentiert. Mit der Unterschrift im Abmarkungsprotokoll erkennen die Grundstückseigentümer den Grenzverlauf rechtsverbindlich an.
Das Ergebnis der Vermessung wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (
GebOVerm) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Kosten für die Grenzermittlung und Grenzwiederherstellung berechnen sich nach der Anzahl der beim Außendiensttermin festgestellten Grenzpunkte sowie dem Bodenwert des vermessenen Grundstücks. Über die genauen Kosten informiert Sie das Vermessungsamt.
Gebührenbeispiele finden Sie im Faltblatt Grundstücksvermessung, das Sie herunterladen können.
Wenn Feldgeschworene unsere Mitarbeiter im Außendienst unterstützen, fallen noch weitere Kosten an. Die Gebühren für die Feldgeschworenen legen der Landkreis oder die kreisfreien Städte fest.
Werden neue Grenzzeichen angebracht, fallen hierzu noch die Materialkosten an.