... > Grundstück und Bauen > Grenzvermessung > Grenzfeststellung

Grenzfeststellung

Bei einer Grenzfeststellung durch das Vermessungsamt wird die Grenze mit Grenzzeichen zentimetergenau gekennzeichnet und rechtsverbindlich im Liegenschaftskataster dokumentiert.

Grenzermittlung oder Grenzwiederherstellung?

Grenzermittlung

Das Vermessungsamt führt eine Grenzermittlung durch, wenn für eine Grenze noch keine oder unsichere Maßzahlen aus früheren Vermessungen vorliegen.

Grenzwiederherstellung

Bei einer Grenzwiederherstellung ist die Grenze im Liegenschaftskataster bereits technisch einwandfrei nachgewiesen und rechtsverbindlich zwischen den Eigentümern anerkannt.

Fragen und Antworten

Wer kann die Grenzfeststellung beantragen?
Den Antrag auf Vermessung kann der Grundstückseigentümer stellen oder jemand, der ein berechtigtes Interesse hat. Das berechtigte Interesse haben zum Beispiel Pächter oder Personen, die ein Grenzzeichen beschädigt oder entfernt haben. Im Antrag auf Vermessung ist anzugeben, wer die Gebühren der Vermessung trägt.
Wo kann ich die Vermessung beantragen?
Zuständig für die Vermessung der Grundstücksgrenzen und ihren Nachweis im Liegenschaftskataster sind die staatlichen Vermessungsämter. Das zuständige Vermessungsamt finden Sie über die Funktion Ihr Vermessungsamt im rechten oberen Bereich unserer Internetseiten. Geben Sie bitte dort die Postleitzahl und/oder den Ort ein, in dem Ihr Grundstück liegt.
Was kann ich online erledigen?
Der Vermessungsantrag kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag senden Sie an das zuständige Vermessungsamt. Das zuständige Vermessungsamt finden Sie über die Funktion Ihr Vermessungsamt im rechten oberen Bereich unserer Internetseiten. Geben Sie bitte dort die Postleitzahl und/oder den Ort ein, in dem Ihr Grundstück liegt.
Ich benötige die Grenzfeststellung sehr schnell
Brauchen Sie das Vermessungsergebnis sehr rasch, können Sie die vordringliche Erledigung gegen einen Gebührenzuschlag beantragen. Ihr Antrag wird dann außer der Reihe ausgeführt und grundsätzlich innerhalb eines Monats erledigt, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie alle Angaben und Unterlagen vorgelegt haben.
Wie ist der Ablauf einer Grenzfeststellung?
Sie stellen beim Vermessungsamt einen Vermessungsantrag. Den Antrag können Sie online ausfüllen und ausdrucken. Wenn Sie sich mit Ihren Grundstücksnachbarn vorher absprechen und den Antrag gemeinsam stellen, können Sie die Kosten aufteilen.
Das Vermessungsamt legt einen Termin für die Vermessung fest und benachrichtigt alle Beteiligten. Einen Wunschtermin können Sie mit ihrem Vermessungsamt vereinbaren.
Das Vermessungsamt teilt Ihnen mit, wenn Sie Grenzsteine, Arbeitskräfte und Werkzeug bereitstellen sollen.
Vor Ort stellt die Vermessungsgruppe den Grenzverlauf fest und weist ihn den Grundstückseigentümern vor. Danach wird die Grenze mit Grenzsteinen oder anderen Grenzzeichen abgemarkt.
Die Vermessung wird in einem Abmarkungsprotokoll dokumentiert. Mit der Unterschrift im Abmarkungsprotokoll erkennen die Grundstückseigentümer den Grenzverlauf rechtsverbindlich an.
Das Ergebnis der Vermessung wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
Muss ich bei der Vermessung anwesend sein?
Zu der beantragten Grenzvermessung am Grundstück lädt das Vermessungsamt schriftlich die beteiligten Gründstückseigentümer und den Antragsteller. In dieser schriftlichen Ladung ist festgehalten, ob Sie unbedingt anwesend sein müssen oder ob Ihr Erscheinen nicht unbedingt erforderlich ist. Sie können sich beim Vermessungstermin vertreten lassen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Dürfen Vermessungsbeamte mein Grundstück betreten?
Die Mitarbeiter des Vermessungsamts sind gemäß Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) berechtigt, Grundstücke zu betreten oder zu befahren. Wohnungen dürfen nur mit Einwilligung der Wohnungsinhaber betreten werden.
Was kostet die Grenzfeststellung?
Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Kosten für die Grenzermittlung und Grenzwiederherstellung berechnen sich nach der Anzahl der beim Außendiensttermin festgestellten Grenzpunkte sowie dem Bodenwert des vermessenen Grundstücks. Über die genauen Kosten informiert Sie das Vermessungsamt.
Gebührenbeispiele finden Sie im Faltblatt Grundstücksvermessung, das Sie herunterladen können.
Wenn Feldgeschworene unsere Mitarbeiter im Außendienst unterstützen, fallen noch weitere Kosten an. Die Gebühren für die Feldgeschworenen legen der Landkreis oder die kreisfreien Städte fest.
Werden neue Grenzzeichen angebracht, fallen hierzu noch die Materialkosten an.

zum Seitenanfang